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15. Juli 2024

Belarus muss die Verfolgung von Olga Karach einstellen!

  1. Juli 2024

Pressemitteilung

Belarus muss die Verfolgung von Olga Karach einstellen!

Und Litauen endlich ihren Aufenthaltsstatus sichern!

Der Bund für Soziale Verteidigung (BSV) verurteilt scharf die 12-jährige Haftstrafe und eine Geldstrafe von 170.000 Euro, die gegen Olga Karach in ihrem jüngsten Prozess in Belarus verhängt wurde.

Olga Karach ist die Leiterin des Internationalen Zentrums für Bürgerinitiativen „Unser Haus“ (Nash Dom), mit dem der BSV seit deren Anfängen im Jahr 2005 verbunden ist.

Am 8. Juli 2024 verkündete das Regionalgericht Brest das Urteil gegen Karach, die aktuell in Litauen im Exil ist. Sie wurde in Abwesenheit wegen “Verschwörung zur Machtergreifung mit verfassungswidrigen Mitteln” (Teil 1 des Artikels 357 des belarussischen Strafgesetzbuches); “Förderung extremistischer Aktivitäten” (Teil 1 und Teil 2 des Artikels 361-4 des belarussischen Strafgesetzbuches); “Diskreditierung der Republik Belarus” (Artikel 369-1 des Strafgesetzbuches) angeklagt. Zusammen mit ihr wurden die Menschenrechtsaktivist*innen Veranika Tsepkala, Yauhen Vilski, Anatoli Kotau und Vadzim Dzmitrenak zu je 12 Jahren Gefängnis und Geldstrafen verurteilt.

Olga Karach führt über ihre Organisation “Unser Haus” zahlreiche Aktivitäten zur Verteidigung der Menschenrechte und zur Förderung des Rechts auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen in Belarus durch. Sie unterstützt auch belarussische Bürger*innen, die in andere Länder geflohen sind, um dem Militärdienst in Belarus und möglichen militärischen Aktivitäten zur Unterstützung der illegalen russischen Aggression gegen die Ukraine zu entgehen. Wegen dieser Aktivitäten wurde sie mehrfach strafrechtlich verfolgt, und ihr droht sogar die Abschiebung aus Litauen, wo sie derzeit Schutz sucht. Neben der am 8. Juli verkündeten Entscheidung wartet sie auch auf die Entscheidungen in zwei anderen Fällen, in denen sie angeklagt ist.

Karach erklärte, dass sie in einem dieser Fälle die Todesstrafe oder 25 Jahre Gefängnis erwartet. Dies zeigt deutlich die Risiken, denen belarussische Menschenrechtsverteidiger ausgesetzt sind.

Diese Entscheidung des Brester Landgerichts stellt aus der Sicht von Stephan Brües, Ko-Vorsitzender des BSV, eine äußerst besorgniserregende Situation für die Sicherheit von Olga Karach und ihrer Organisation Nash Dom dar:

„In Litauen wird sie aktuell nur humanitär geduldet. Aufgrund ihrer Arbeit für Belaruss*innen in Litauen wird sie als ein Sicherheitsrisiko eingestuft“, sagt Brües. Eine Einschätzung, die nicht nachvollziehbar sei. „Das Urteil aus Brest zeigt, wie notwendig es ist, Olga Karach vor den Machthabern und der von ihr gelenkten Justiz zu schützen“. Es gehe buchstäblich um ihr Leben, wie die weiteren Verfahren in Belarus zeigten.

Daher müsse Litauen Olga Karach endlich Asyl gewähren. Und wenn diese nicht dazu bereit sind, dann müssen andere Länder, etwa Deutschland, ihr Schutz bieten.

Olga Karach werde für ihre Friedensarbeit bedroht, angeklagt und bestraft, das sei inakzeptabel, sagt Stephan Brües im Namen aller Aktiven des BSV.  Wie seit den Anfängen ihrer Arbeit vor fast 20 Jahren stehe der BSV fest an ihrer Seite und werde alles in seiner Macht stehende tun, um ihre Sicherheit und körperliche Unversehrtheit zu schützen.

WEITERE INFORMATIONEN:

Presseerklärung von Nash Dom auf Deutsch: https://news.house/de/62494

Interviewanfragen an Olga Karach, Leiterin von Nash Dom: