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25. Juni 2024,

Offener Brief an Kanzler Scholz: Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht gefordert

54 überregional, meist bundesweit oder gar darüber hinaus tätige Vereine und Stiftungen, darunter der BSV, haben am 24. Juni einen Brief an den Bundeskanzler geschrieben. Sie beschreiben, dass die von der Koalition vereinbarten Änderungen am Gemeinnützigkeitsrecht für sie hilfreich wären. Doch ohne diese Modernisierung seien sie eher von Glück als von einer klaren Gesetzeslage abhängig. Sie schreiben: “Viele von uns haben bisher Glück gehabt: Die meisten der 54 Vereine und Stiftungen, die Ihnen hier schreiben, sind weiterhin als gemeinnützig anerkannt. Sie fragen sich jährlich und mit jeder Steuererklärung, ob das so bleiben wird. Andere Unterzeichner*innen hatten Pech: Ihnen wurde die Gemeinnützigkeit bereits aberkannt.” Und sie fordern: “Wir wollen für unsere Arbeit jetzt Rechtssicherheit und Klarheit – denn auch das Bangen mit der Steuererklärung und Begründungen gegenüber dem Finanzamt sind bürokratische Belastungen. Auf beiden Seiten. Wir wollen nicht vom Wohlwollen einzelner Finanzbeamt:innen abhängen, sondern brauchen eine verlässliche Rechtsgrundlage, mit der Finanzämter auch Anzeigen gegen unsere Arbeit leicht entkräften können.” Der Bundeskanzler solle für klare, gute Regeln und Verlässlichkeit sorgen und damit dazu beitragen, dass tausende Vereine ihrer selbstlosen Arbeit auf sicherer Basis nachgehen können.

Gleichzeitig haben 110 lokale Vereine, die Demokratie-Arbeit vor Ort machen, ob als Sportverein, Kulturinitiative oder Zusammenschluss anderer Gruppen, in einem am Montag (24.6.2024) veröffentlichten Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz, beschrieben, wie das veraltete Gemeinnützigkeitsrecht ihre Arbeit erschwert, Ängste schürt und die Türen öffnet für Anschwärzungen aus Kreisen der AfD.

Die Aktion wurde koordiniert von der Allianz für Gemeinnützigkeit.