Militärische Eskalation beenden – Völkerrecht konsequent achten

Die militärische Konfrontation zwischen den USA, Israel und dem Iran hat sich innerhalb weniger Tage zu einem regionalen Krieg ausgeweitet. Seit dem 28. Februar 2026 greifen die USA und Israel Ziele im Iran an. Der Iran reagiert mit Raketen- und Drohnenangriffen auf israelisches Staatsgebiet sowie auf US-Militärstützpunkte in der Region. In mehreren Ländern sind bereits zivile Opfer zu beklagen.
Die Kampfhandlungen beschränken sich längst nicht mehr auf das Territorium der unmittelbar beteiligten Staaten. Israel bombardiert seit Tagen Ziele in Teheran und anderen iranischen Städten. Gleichzeitig werden aus dem Iran und aus dem Libanon Geschosse auf Israel abgefeuert. Die Hisbollah hat Raketenangriffe auf Nordisrael bestätigt, woraufhin Israel massive Luftschläge auf Beirut und zahlreiche Orte im Süden des Libanon durchführte. Evakuierungsaufrufe der israelischen Armee haben dazu geführt, dass Zehntausende Menschen im Südlibanon ihre Häuser verlassen mussten. Die Gefahr eines umfassenden Flächenbrandes im gesamten Mittleren Osten wächst mit jedem weiteren Angriff.
Aus völkerrechtlicher Perspektive wiegt diese Entwicklung schwer. Zahlreiche Expert*innen bewerten die Angriffe der USA und Israels auf den Iran als Verstoß gegen das in der UN-Charta verankerte Gewaltverbot. Weder liegt ein Mandat des Sicherheitsrats vor noch ist ein eindeutig begründeter Fall legitimer Selbstverteidigung ersichtlich. Auch die Berufung auf einen präventiven Militärschlag findet nach herrschender völkerrechtlicher Auffassung keine tragfähige Grundlage.
Gleichzeitig sind auch die iranischen Gegenschläge problematisch. Wenn zivile Ziele getroffen werden, widerspricht dies klar den Regeln des humanitären Völkerrechts, das den Schutz der Zivilbevölkerung und die strikte Unterscheidung zwischen militärischen und zivilen Objekten verbindlich vorschreibt. Alle Konfliktparteien sind verpflichtet, zivile Infrastruktur und Menschenleben zu schützen.
In Deutschland wird die Lage unterschiedlich bewertet. Während einzelne politische Akteure die Militäraktionen als Völkerrechtsbruch einordnen, hat die Bundesregierung bislang keine eindeutige rechtliche Verurteilung ausgesprochen und setzt vor allem auf diplomatische Appelle zur Deeskalation. Der Bund für Soziale Verteidigung fordert jedoch eine klare Positionierung: Wer sich glaubwürdig zum Völkerrecht bekennt, muss das Gewaltverbot ohne Vorbehalte verteidigen. Dazu gehört, sich mit Nachdruck für ein sofortiges Ende der Angriffe einzusetzen und jede Form militärischer Gewalt unmissverständlich zurückzuweisen. Ebenso fordern wir den Stopp von Waffenlieferungen und jeglicher logistischer Unterstützung für die Kriegsparteien. Dass es auch anders geht, zeigt Spanien, das den USA nicht erlaubt, die Militärstützpunkte im Land für die völkerrechtswidrigen Angriffe zu verwenden.
Wir denken in Sorge an die Menschen in der gesamten Region, im Iran, in Israel, in Palästina, im Libanon, im Irak, in Jordanien und in den Golfstaaten, die erneut unter Bombardierungen leiden und um ihr Leben fürchten.
Zugleich stehen wir auch an der Seite der Menschen im Iran, die sich gegen ein repressives und menschenverachtendes Regime für Freiheit und Selbstbestimmung einsetzen. Doch auch schwerste Menschenrechtsverletzungen im Inneren eines Staates legitimieren keinen militärischen Eingriff von außen. Die Erfahrungen aus militärisch erzwungenen Regimewechseln, etwa in Afghanistan oder im Irak, zeigen, dass solche Interventionen weder nachhaltige Stabilität noch demokratische Verhältnisse geschaffen haben, sondern hunderttausendfaches Leid, langfristige Instabilität und neue Gewaltzyklen.
Die aktuelle Eskalation droht, genau diese Dynamik erneut in Gang zu setzen. Deshalb appellieren wir an die Bundesregierung und die Europäische Union, aktiv darauf hinzuwirken, die Spirale militärischer Gewalt zu durchbrechen, diplomatische Verhandlungen wieder aufzunehmen und das Völkerrecht als verbindlichen Maßstab politischen Handelns zu verteidigen. Jeder weitere Tag des Krieges erhöht das Risiko weiterer Opfer und vertieft die Instabilität in einer ohnehin hochgefährdeten Region.